GEMA
(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
Wie funktioniert die GEMA?
- Der Urheber wird bestimmt (Architekt, Schriftsteller, Maler, Komponist, Bearbeiter, Verlag).
- Die Rechte für dieses Werk werden vom Urheber bei der GEMA angemeldet und damit geschützt.
- Die Nutzung von Musik muss für eine öffentliche Veranstaltung rechtlich überprüft werden.
- Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der GEMA an.
- Information über die GEMA erhält man aktuell über www.gema.de
- Für die Veranstaltung erstellen die Musiker eine Programmfolge
- Die Musikstücke können bei der GEMA recherchiert werden.
- Ist ein Musikstück als geschützt gemeldet, gibt es dazu eine GEMA-Werk-Nr.
- Ist kein Eintrag für dieses Musikstück vorhanden, kann es als gemeinfrei definiert werden.
- Das GEMA-Formular wird als Musikfolge komplett ausgefüllt oder dem GEMA-Formular wird das Konzertprogramm beigefügt.
- Damit arbeitet die GEMA und erstellt eine Rechnung für den Veranstalter.
- Es empfiehlt sich, die Rechnung genau zu überprüfen und erst danach zu bezahlen.
- Viele Veranstalter (Gaststätten, Kirchen, Vereine) schließen mit der GEMA einen Rahmenvertrag ab und erhalten somit einen Rabatt.
- In unserer Verbandsarbeit werden die GEMA-Gebühren beim Landes-Hackbrett-Bund eingereicht und vom Land Baden-Württemberg bezuschusst.
Überblick über GEMA-Tarife: Aufführung von Livemusik
Konzerte der Ernsten Musik |
E |
Konzerte mit pädagogischem Zweck |
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Veranstaltungen mit Live-Musik |
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Straßen-, Dorf- und Stadtfeste |
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Gottesdienste |
WR-K 2 |