GEMA

(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

 

Wie funktioniert die GEMA?
  • Der Urheber wird bestimmt (Architekt, Schriftsteller, Maler, Komponist, Bearbeiter, Verlag).
  • Die Rechte für dieses Werk werden vom Urheber bei der GEMA angemeldet und damit geschützt.
  • Die Nutzung von Musik muss für eine öffentliche Veranstaltung rechtlich überprüft werden.
  • Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der GEMA an.
  • Information über die GEMA erhält man aktuell über www.gema.de
  • Für die Veranstaltung erstellen die Musiker eine Programmfolge
  • Die Musikstücke können bei der GEMA recherchiert werden.
  • Ist ein Musikstück als geschützt gemeldet, gibt es dazu eine GEMA-Werk-Nr.
  • Ist kein Eintrag für dieses Musikstück vorhanden, kann es als gemeinfrei definiert werden.
  • Das GEMA-Formular wird als Musikfolge komplett ausgefüllt oder dem GEMA-Formular wird das Konzertprogramm beigefügt.
  • Damit arbeitet die GEMA und erstellt eine Rechnung für den Veranstalter.
  • Es empfiehlt sich, die Rechnung genau zu überprüfen und erst danach zu bezahlen.
  • Viele Veranstalter (Gaststätten, Kirchen, Vereine) schließen mit der GEMA einen Rahmenvertrag ab und erhalten somit einen Rabatt.
  • In unserer Verbandsarbeit werden die GEMA-Gebühren beim Landes-Hackbrett-Bund eingereicht und vom Land Baden-Württemberg bezuschusst.

 

Überblick über GEMA-Tarife:   Aufführung von Livemusik

 

Konzerte der Ernsten Musik    

E

Konzerte mit pädagogischem Zweck    

E-P oder P-K

Veranstaltungen mit Live-Musik    

U-V

Straßen-, Dorf- und Stadtfeste    

U-ST

Gottesdienste    

WR-K 2